LUMEDA Pflegeberatung

Pflegeberatung 2026: Der große Überblick für pflegende Angehörige

Stand 2026-09-02 · Beträge geprüft für 2026

Wenn ein Angehöriger plötzlich Unterstützung braucht, kommen viele Fragen gleichzeitig: Reicht das für einen Pflegegrad? Welche Leistung passt zur Familie? Muss ein Pflegedienst eingeschaltet werden? Wer bezahlt Hilfsmittel – und welche Fristen dürfen nicht verpasst werden? Pflegeberatung soll genau diese Fragen sortieren.

Was ist Pflegeberatung?

Pflegeberatung ist eine individuelle Orientierung im System der sozialen Pflegeversicherung. Sie hilft dabei, den konkreten Unterstützungsbedarf zu erfassen, mögliche Leistungen zu erklären, Anträge vorzubereiten und ein passendes Versorgungsarrangement zusammenzustellen. Der zentrale gesetzliche Beratungsanspruch ist in § 7a SGB XI geregelt.

Wichtig ist die Unterscheidung: Die Pflegeberatung nach § 7a ist eine umfassende Beratung und kann auch ein Fallmanagement mit Versorgungsplan umfassen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist dagegen eine wiederkehrende Beratung in der häuslichen Pflege, die für bestimmte Pflegegeldbeziehende verpflichtend ist.

AngebotWorum geht es?Für wen?
Pflegeberatung § 7aLeistungen, Anträge, Versorgungsplan, KoordinationPflegebedürftige bzw. Anspruchsberechtigte; Angehörige mit Zustimmung
Beratungseinsatz § 37.3Qualität der häuslichen Pflege, praktische Unterstützung, NachweisPflicht bei PG 2–5 und ausschließlichem Pflegegeld; teils freiwillig für andere
PflegestützpunktWohnortnahe, trägerübergreifende BeratungJe nach regionalem Angebot
Pflegekurs § 45Praktische Kenntnisse und Schulung für PflegendePflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende

Wann ist Pflegeberatung besonders sinnvoll?

  • Unmittelbar nach Krankenhaus oder Reha, wenn die Versorgung zu Hause kurzfristig organisiert werden muss.
  • Vor dem Antrag auf Pflegegrad oder zur Vorbereitung auf die Begutachtung.
  • Nach einem Pflegegrad-Bescheid, um Leistungen gezielt auszuwählen.
  • Wenn sich der Zustand verändert oder eine Höherstufung sinnvoll sein könnte.
  • Wenn pflegende Angehörige an ihre Belastungsgrenze kommen und Entlastungsangebote fehlen.
  • Wenn mehrere Leistungen parallel genutzt werden und unklar ist, wie Pflegegeld, Pflegedienst, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege zusammenpassen.

Welche Leistungen sollten Familien 2026 kennen?

Leistung2026Typischer Zweck
Pflegegeld347–990 € / Monat, PG 2–5Pflege zu Hause wird überwiegend selbst organisiert
Pflegesachleistungbis 796–2.299 € / Monat, PG 2–5Ambulanter Pflege-/Betreuungsdienst
Entlastungsbetrag131 € / Monat, PG 1–5Anerkannte Unterstützung im Alltag
Verhinderungs- & Kurzzeitpflegegemeinsam bis 3.539 € / Jahr, PG 2–5Auszeit/Vertretung bzw. vorübergehende stationäre Versorgung
Verbrauchs-Pflegehilfsmittelbis 42 € / Monatz. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 € je Maßnahmez. B. Badumbau oder technische Anpassungen

Gehen Sie nicht nur mit der Frage „Was steht uns zu?“ in die Beratung. Bringen Sie drei konkrete Alltagssituationen mit, die gerade schwierig sind – zum Beispiel Duschen, nächtliche Orientierung oder die eigene Entlastung. So lassen sich Leistungen viel passender auswählen.

So bereiten Sie eine Pflegeberatung gut vor

Notieren Sie die wichtigsten Veränderungen der letzten Wochen: Was gelingt nicht mehr selbstständig?

Legen Sie den Pflegegrad-Bescheid, Medikamentenplan und relevante Arzt-/Entlassungsberichte bereit.

Schreiben Sie auf, welche Leistungen bereits genutzt werden und wo Probleme auftreten.

Formulieren Sie 3–5 Fragen mit Priorität – nicht nur eine lange unsortierte Liste.

Bitten Sie um konkrete nächste Schritte: Antrag, Frist, zuständige Stelle und benötigte Unterlagen.

Welche Artikel helfen als Nächstes?

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, starten Sie mit dem Ratgeber „ Pflegegrad beantragen“ . Die Höhe und Systematik der Einstufung erklärt „ Die 5 Pflegegrade“ . Für konkrete Geldleistungen führen die Artikel zu Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmitteln weiter. Wer ganz am Anfang steht, findet im Fahrplan „ Pflege zu Hause organisieren“ eine sinnvolle Reihenfolge für die ersten Wochen.

Häufige Fragen

Kostet Pflegeberatung etwas?

Die gesetzlich vorgesehenen Beratungsangebote der Pflegeversicherung sind für Anspruchsberechtigte grundsätzlich kostenfrei. Welche Stelle abrechnet und welches konkrete Beratungsangebot einschlägig ist, hängt vom Anlass ab.

Brauche ich bereits einen Pflegegrad?

Nein. Gerade rund um einen Antrag oder eine erkennbare Pflegebedürftigkeit kann Beratung sinnvoll sein. Nach einem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung muss die Pflegekasse frühzeitig ein Beratungsangebot machen.

Was ist der Unterschied zwischen § 7a und § 37.3 SGB XI?

§ 7a ist die umfassende Pflegeberatung. § 37 Abs. 3 ist ein wiederkehrender Beratungsbesuch zur Sicherung und Unterstützung der häuslichen Pflege und ist für bestimmte Pflegegeldbeziehende verpflichtend.

Kann Beratung digital stattfinden?

Viele allgemeine Beratungsangebote können digital ergänzt oder durchgeführt werden. Für den verpflichtenden § 37.3-Beratungseinsatz gelten besondere Regeln: Die erste Beratung muss in der Häuslichkeit stattfinden; bis 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.

Was ändert sich mit der geplanten Pflegebegleitung nach § 7c?

Der PNOG-Referentenentwurf sieht ab 2028 eine neue, kontinuierlichere Pflegebegleitung für häuslich versorgte Pflegebedürftige vor. Das ist noch kein geltendes Recht; Details können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.

Quellen: § 7a, § 37, § 40, § 42a, § 45b SGB XI; Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche 2026 und Online-Ratgeber Pflege; PNOG-Referentenentwurf vom 04.06.2026.

Alle Angaben ohne Gewähr. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Pflegeberatung.

Antje Stadelmann

Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI

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