LUMEDA Pflegeberatung

Pflegegrad beantragen 2026: Schritt für Schritt zum Antrag und zur Begutachtung

Stand 2026-09-02 · Beträge geprüft für 2026

Ein Pflegegrad öffnet den Zugang zu vielen Leistungen der Pflegeversicherung. Trotzdem warten Familien häufig zu lange mit dem Antrag, weil sie unsicher sind, ob der Unterstützungsbedarf „schon reicht“. Entscheidend ist nicht, ob jemand sich selbst als pflegebedürftig empfindet, sondern wie stark die Selbstständigkeit dauerhaft eingeschränkt ist.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Für den Start des Verfahrens reicht grundsätzlich eine eindeutige Mitteilung, dass Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. Danach folgen Formulare und die Begutachtung. Notieren Sie das Datum des Antrags und bewahren Sie eine Kopie bzw. Bestätigung auf.

Nicht auf vollständige Arztunterlagen warten, bevor der Antrag gestellt wird. Unterlagen können anschließend ergänzt werden. Der frühe Antrag sichert den zeitlichen Ausgangspunkt des Leistungsanspruchs.

Schritt 2: Alltag statt Diagnosen dokumentieren

Für den Pflegegrad zählt, welche Tätigkeiten ohne personelle Hilfe noch möglich sind. Eine Diagnose kann erklären, warum Hilfe nötig ist – sie ersetzt aber nicht die Beschreibung des konkreten Alltags.

Zu allgemeinFür die Begutachtung hilfreicher
„Meine Mutter hat Parkinson.“„Wegen des Zitterns kann sie Besteck nicht sicher führen und braucht bei fast jeder Mahlzeit Unterstützung.“
„Mein Vater ist dement.“„Er verliert die zeitliche Orientierung, vergisst Mahlzeiten und verlässt nachts wiederholt die Wohnung.“
„Sie ist nach dem Schlaganfall eingeschränkt.“„Sie kann sich nicht allein vom Bett auf den Stuhl umsetzen und braucht dabei vollständige Hilfe.“

Schritt 3: Die Begutachtung vorbereiten

  • Pflegetagebuch für 7–14 Tage führen: Welche Unterstützung war wann nötig?
  • Medikamentenplan, relevante Befunde, Entlassungsberichte und Hilfsmittelliste bereitlegen.
  • Eine Person dabeihaben, die den Alltag realistisch kennt – besonders bei kognitiven Einschränkungen.
  • Nicht nur einen „guten Tag“ schildern. Beschreiben Sie typische Schwankungen und wie häufig schlechte Phasen auftreten.
  • Notieren Sie nächtlichen Hilfebedarf, Erinnerung/Anleitung und Beaufsichtigung; diese Punkte werden leicht unterschätzt.

Schritt 4: Was prüft der Medizinische Dienst?

ModulLebensbereichGewichtung
1Mobilität10 %
2/3Kognitive/kommunikative Fähigkeiten oder Verhalten/Psyche15 % – der höhere Wert zählt
4Selbstversorgung40 %
5Umgang mit Krankheit und Therapie20 %
6Alltagsleben und soziale Kontakte15 %

Der resultierende Gesamtwert liegt zwischen 0 und 100 Punkten. Ab 12,5 Punkten beginnt Pflegegrad 1; ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Die Punkte werden gewichtet und nicht einfach roh addiert.

Schritt 5: Bescheid und Gutachten prüfen

Nach der Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid. Prüfen Sie nicht nur die Zahl des Pflegegrades, sondern auch die Begründung im Gutachten: Wurden alle relevanten Alltagssituationen berücksichtigt? Stimmen die Einschätzungen zur Selbstständigkeit mit der Realität überein? Wenn wesentliche Punkte fehlen oder zu niedrig bewertet wurden, kann ein Widerspruch geprüft werden.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Pflegekasse muss grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden. Für Krankenhaus-, Reha-, Hospiz- oder bestimmte Pflegezeit-Situationen gelten kürzere Begutachtungsfristen. Werden Fristen ohne ausreichenden Grund überschritten, sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichszahlungen vor.

Häufige Fragen

Was kostet der Pflegegrad-Antrag?

Antrag und Begutachtung durch den zuständigen Begutachtungsdienst sind für Versicherte nicht kostenpflichtig.

Muss ich sechs Monate warten, bevor ich einen Pflegegrad beantragen kann?

Nein. Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Es ist keine Wartefrist, die erst vollständig abgelaufen sein muss.

Kann eine Begutachtung auch telefonisch oder per Video stattfinden?

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und mit Zustimmung kann eine telefonisch gestützte Begutachtung durchgeführt und Videotelefonie einbezogen werden. Ob das im konkreten Fall möglich ist, entscheidet sich nach den geltenden Begutachtungsregeln.

Was, wenn der Pflegegrad zu niedrig erscheint?

Prüfen Sie Bescheid und Gutachten sorgfältig. Gegen einen Bescheid kann grundsätzlich Rechtsbehelf eingelegt werden; die konkrete Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Wer begutachtet privat Versicherte?

Bei privat Pflegeversicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch Medicproof.

Quellen: §§ 14, 15, 18 ff. SGB XI; BMG „Pflegebedürftig – was nun?“ und „Begutachtung (Pflegeversicherung)“, Stand 2026; Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund.

Alle Angaben ohne Gewähr. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Pflegeberatung.

Antje Stadelmann

Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI

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