LUMEDA Pflegeberatung

Die 5 Pflegegrade 2026: Punkte, Voraussetzungen und Leistungen im Überblick

Stand 2026-09-02 · Beträge geprüft für 2026

Der Pflegegrad drückt aus, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen durch gesundheitliche Beeinträchtigungen eingeschränkt ist. Er entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen.

Was bedeutet ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist eine sozialrechtliche Einstufung. Er zeigt nicht, wie „schwer“ eine Krankheit medizinisch ist, sondern wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist und wie viel Unterstützung durch andere Menschen benötigt wird. Die Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

Welche Punktzahl führt zu welchem Pflegegrad?

PflegegradPunkteBeschreibung
112,5 bis < 27geringe Beeinträchtigungen
227 bis < 47,5erhebliche Beeinträchtigungen
347,5 bis < 70schwere Beeinträchtigungen
470 bis < 90schwerste Beeinträchtigungen
590 bis 100schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen

Die sechs Module der Begutachtung

ModulBeispieleGewicht
1 MobilitätAufstehen, Umsetzen, Fortbewegen, Treppen10 %
2 Kognition/KommunikationOrientierung, Verstehen, Entscheiden15 % zusammen mit Modul 3
3 Verhalten/PsycheUnruhe, Ängste, Abwehr, nächtliche Aktivitätnur der höhere Wert aus Modul 2/3
4 SelbstversorgungWaschen, Anziehen, Essen, Toilette40 %
5 Krankheit/TherapieMedikamente, Injektionen, Arztbesuche, Hilfsmittel20 %
6 Alltag/SozialesTagesstruktur, Beschäftigung, Kontakte15 %

Die Einzelbewertungen werden je Modul in gewichtete Punkte übersetzt. Deshalb lässt sich der Pflegegrad nicht zuverlässig durch einfaches Addieren von Beobachtungen berechnen.

Welche Leistungen gibt es je Pflegegrad 2026?

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungEntlastungsbetrag
1131 €
2347 €bis 796 €131 €
3599 €bis 1.497 €131 €
4800 €bis 1.859 €131 €
5990 €bis 2.299 €131 €

Zusätzlich können – abhängig von Pflegegrad und Situation – unter anderem Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserungen, Tages-/Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie weitere Leistungen relevant sein.

Drei typische Missverständnisse

  • „Eine schwere Diagnose bedeutet automatisch Pflegegrad 4 oder 5.“ – Nein. Entscheidend sind die konkreten Auswirkungen auf die Selbstständigkeit.
  • „Wer einen Rollator nutzt, ist automatisch unselbstständig.“ – Nein. Hilfsmittel können Selbstständigkeit gerade ermöglichen.
  • „Pflegegrad 1 bringt fast nichts.“ – Auch Pflegegrad 1 eröffnet relevante Leistungen, unter anderem 131 € Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung.

Wann sollte eine Höherstufung geprüft werden?

Wenn sich der Hilfebedarf dauerhaft erhöht – zum Beispiel nach einem Sturz, fortschreitender Demenz oder zunehmender Unterstützung bei Körperpflege und Medikamenten – kann eine erneute Begutachtung sinnvoll sein. Dokumentieren Sie die Veränderungen konkret, bevor Sie einen Höherstufungsantrag stellen.

Häufige Fragen

Welches Modul zählt am stärksten?

Die Selbstversorgung (Modul 4) mit 40 %. Dazu gehören unter anderem Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettennutzung.

Zählen Diagnose oder Schwerbehindertenausweis direkt für den Pflegegrad?

Nein. Sie können Hinweise liefern, entscheidend bleibt aber der pflegebedingte Verlust von Selbstständigkeit bzw. Fähigkeiten.

Warum werden Modul 2 und 3 nicht beide voll gewertet?

Aus den Bereichen Kognition/Kommunikation und Verhalten/Psyche wird für die Gesamtbewertung nur der höhere gewichtete Wert berücksichtigt.

Kann Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten vergeben werden?

Bei gesetzlich definierten besonderen Bedarfskonstellationen kann Pflegegrad 5 ausnahmsweise auch ohne 90 Punkte zuerkannt werden.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Der Detailartikel „Pflegegrad beantragen“ führt Schritt für Schritt durch das Verfahren.

Quellen: §§ 14 und 15 SGB XI; BMG Leistungsübersicht 2026; Begutachtungs-Richtlinien Medizinischer Dienst Bund.

Alle Angaben ohne Gewähr. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Pflegeberatung.

Antje Stadelmann

Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI

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