Pflege zu Hause organisieren: Der Fahrplan für die ersten Wochen
Stand 2026-09-02 · Beträge geprüft für 2026
Nach einem Schlaganfall, Sturz, Krankenhausaufenthalt oder einer raschen Verschlechterung fühlt sich häusliche Pflege schnell wie ein Vollzeitprojekt an. Ein fester Fahrplan hilft, Akutes und Wichtiges voneinander zu trennen.
Die ersten 72 Stunden: Versorgung sichern
- Klare Zuständigkeit festlegen: Wer ist erste Ansprechperson in der Familie?
- Medikamente, Nahrung, Mobilität, Toilettengänge und Transfers sicher organisieren.
- Entlassungsunterlagen, Medikamentenplan und Kontaktdaten zentral sammeln.
- Wenn Versorgung nicht sicher möglich ist: ärztliche, pflegerische oder sozialdienstliche Hilfe einschalten – nicht improvisieren, wenn erhebliche Risiken bestehen.
Die erste Woche: Pflegegrad und Beratung starten
Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.
Pflegetagebuch beginnen: Unterstützungsbedarf und nächtliche Hilfe dokumentieren.
Pflegeberatung nutzen, um mögliche Leistungen zu priorisieren.
Klären, ob Angehörige allein pflegen, ein ambulanter Dienst benötigt wird oder eine Kombinationsleistung sinnvoll ist.
Erste Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen prüfen.
Die ersten vier Wochen: Leistungen miteinander kombinieren
| Bedarf | Mögliche Leistung / nächster Artikel |
|---|---|
| Pflege durch Angehörige | Pflegegeld 2026 |
| Unterstützung durch Pflegedienst | Pflegesachleistung / Kombinationsleistung |
| Haushalt & Alltag | Entlastungsbetrag 131 € |
| Material für Pflege | Pflegehilfsmittel / 42 €-Budget |
| Auszeit für Pflegeperson | Verhinderungspflege / gemeinsamer Jahresbetrag |
| Wiederkehrende Pflichtberatung | Beratungseinsatz nach § 37.3 bei entsprechender Leistungsform |
Wohnung und Pflegeabläufe sicher machen
Prüfen Sie Sturzgefahren, Wege zur Toilette, Bett-/Sitzhöhe, Bad, Beleuchtung und sichere Transfers. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können unter Voraussetzungen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst werden. Ein Beratungsbesuch kann Hinweise auf geeignete Hilfsmittel oder Anpassungen geben.
Belastung der Pflegeperson aktiv planen
Viele Familien planen zunächst nur die Versorgung der pflegebedürftigen Person. Genauso wichtig ist die Frage: Wer übernimmt, wenn die Hauptpflegeperson krank wird, arbeitet oder eine Pause braucht? Verhinderungspflege, Entlastungsangebote, Tagespflege und ein verlässliches Netzwerk sollten früh eingeplant werden.
1. Ist die Versorgung sicher? 2. Hat sich der Hilfebedarf verändert? 3. Welche Aufgabe kostet die Familie gerade am meisten Kraft? 4. Gibt es dafür eine Leistung oder ein Hilfsmittel? 5. Wer übernimmt im Notfall die nächsten 24 Stunden?
Wann ist digitale Beratung hilfreich?
Allgemeine Pflegeberatung lässt sich oft telefonisch oder digital ergänzen. Für den gesetzlich verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37.3 gelten eigene Regeln: Die erstmalige Beratung findet in der Häuslichkeit statt; bis 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.
Häufige Fragen
Was ist der erste formale Schritt?
In vielen Fällen ist der frühe Antrag auf Pflegegrad zentral, weil viele Leistungen daran anknüpfen.
Muss ich mich sofort zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden?
Nein. Über die Kombinationsleistung können beide Formen miteinander verbunden und später angepasst werden.
Was sollte ich für einen Notfall vorbereiten?
Eine kurze Notfallübersicht mit Medikamenten, Diagnosen, Kontakten, Pflegeabläufen und einer Vertretungsperson ist sehr hilfreich.
Wie merke ich, dass die Pflege zu Hause nicht mehr sicher ist?
Warnzeichen sind z. B. wiederholte Stürze, fehlende Medikamentensicherheit, starke Überforderung, nächtliche Krisen oder Situationen, in denen notwendige Pflege nicht mehr zuverlässig geleistet werden kann.
Wer hilft bei der Auswahl der richtigen Leistungen?
Eine Pflegeberatung kann die Situation strukturieren und Leistungen zu einem Versorgungsplan zusammenführen.
Quellen: §§ 7a, 14–15, 37–40, 42a, 45b SGB XI; BMG Online-Ratgeber Pflege und Leistungsübersicht 2026.
Alle Angaben ohne Gewähr. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Pflegeberatung.
Antje Stadelmann
Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI
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