Digitale Pflegeberatung 2026: Was per Video oder Telefon möglich ist
Stand 2026-09-02 · Beträge geprüft für 2026
Nicht jede Familie kann für jeden Termin frei nehmen oder weite Wege auf sich nehmen. Digitale Beratung bringt die Fachkraft dorthin, wo Sie gerade sind – ins Wohnzimmer, ins Büro, aufs Smartphone.
Was bedeutet digitale Pflegeberatung?
Digitale Pflegeberatung umfasst Beratung per Videokonferenz und – je nach Angebot – telefonische oder andere digitale Kontaktwege. Wichtig ist, den konkreten Rechtsrahmen zu unterscheiden: Eine allgemeine Pflegeberatung und ein verpflichtender Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 sind nicht dasselbe.
Allgemeine Pflegeberatung: digital gut ergänzbar
Die Pflegeversicherung sieht digitale Ergänzungen der Beratung vor. Das kann besonders sinnvoll sein, wenn Angehörige nicht am selben Ort wohnen, berufstätig sind oder kurzfristig Fragen zu Leistungen, Anträgen und Organisation klären müssen.
§ 37.3: Video ja – aber mit festen Grenzen
| Frage | Aktuelle Regel 2026 |
|---|---|
| Erster § 37.3-Termin | muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden |
| Jede zweite Beratung | auf Wunsch bis 31.03.2027 per Videokonferenz möglich |
| Telefon als Pflichttermin | im aktuellen § 37 Abs. 3 nicht vorgesehen |
| Technische Anforderungen | Videosprechstunden müssen die gesetzlichen technischen Anforderungen erfüllen |
So läuft eine Videoberatung praktisch ab
Termin und zulässige Beratungsform klären.
Link bzw. Zugangsdaten erhalten.
Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera und stabilem Internet bereithalten.
Pflegegrad-Bescheid, Medikamentenplan und Fragen griffbereit legen.
Im Gespräch die reale Pflegesituation beschreiben; wenn sinnvoll, können räumliche Gegebenheiten per Kamera gezeigt werden.
Nach dem Gespräch die nächsten Schritte und ggf. Nachweise dokumentieren.
Für wen ist digitale Beratung besonders hilfreich?
- Berufstätige Angehörige mit wenig zeitlicher Flexibilität.
- Angehörige, die weit entfernt von der pflegebedürftigen Person leben.
- Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
- Familien, die zwischen Vor-Ort-Terminen kurzfristig Fragen klären wollen.
- Pflegesituationen, in denen mehrere Angehörige aus unterschiedlichen Orten an einem Gespräch teilnehmen sollen.
Datenschutz und Technik: worauf achten?
Für sensible Gesundheits- und Pflegedaten sollte ein datenschutzkonformer Dienst genutzt werden. Wichtig sind ein geschützter Zugang, keine offen geteilten Meeting-Links und eine Umgebung, in der vertrauliche Inhalte nicht von Dritten mitgehört werden.
Häufige Fragen
Ist eine Videoberatung genauso gültig wie ein Hausbesuch?
Bei der allgemeinen Beratung hängt das vom konkreten Angebot ab. Für § 37.3 gilt: Bis 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Video erfolgen; die erste Beratung muss zu Hause stattfinden.
Kann ich den § 37.3-Pflichttermin einfach telefonisch machen?
Nein. Der aktuelle Gesetzestext nennt für die abweichende Durchführung die Videokonferenz, nicht das Telefon.
Was brauche ich für Video?
Ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie einen sicheren Zugang zum verwendeten Videodienst.
Können Angehörige aus einer anderen Stadt teilnehmen?
Technisch ist das bei vielen Videoformaten möglich. Ob und wie zusätzliche Personen teilnehmen, sollte vorab mit der Beratungsstelle und der pflegebedürftigen Person abgestimmt werden.
Was passiert nach dem 31.03.2027?
Die derzeitige Video-Sonderregel ist bis zu diesem Datum befristet. Für Termine danach muss der dann geltende Rechtsstand geprüft werden.
Quellen: § 37 Abs. 3 SGB XI; BMG Häusliche Pflege / Beratung in der eigenen Häuslichkeit; BMG Leistungsübersicht 2026 zur digitalen Ergänzung der Pflegeberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Pflegeberatung.
Antje Stadelmann
Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI
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