LUMEDA Pflegeberatung

So läuft Ihre Pflegeberatung ab.

Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf eine Pflegeberatung zu Hause — bezahlt von Ihrer Pflegekasse. Viele nutzen sie nie und erhalten daher nicht die Leistungen, die ihnen zustehen.

Wer ab Pflegegrad 2 Pflegegeld bezieht, ist zur regelmäßigen Beratung verpflichtet — sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Die drei Schritte

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    Sie melden sich — wir finden den Termin

    Zwei Minuten und ein paar Angaben genügen. Wir rufen Sie zu Ihrem Wunschtermin zurück — auch abends oder am Wochenende — und finden einen Termin, der in Ihren Kalender passt. Der erste Besuch findet bei Ihnen zu Hause statt, danach kann jeder zweite Termin digital erfolgen.

    Termin anfragen
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    Persönliche Beratung

    Wir sprechen über die Pflege- und Betreuungssituation, zeigen Hebe- und Lagerungstechniken, prüfen Hilfsmittel und Leistungsansprüche und nennen Entlastungsangebote in Ihrer Nähe. Wenn sich zeigt, dass ein höherer Pflegegrad angemessen wäre, halten wir das fest.

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    Nachweis und Erinnerung

    Wir füllen das Nachweisformular gemeinsam mit Ihnen aus und übermitteln es meist elektronisch an Ihre Pflegekasse. Sie erhalten eine Kopie. Pflegefachliche Empfehlungen gehen nur mit Ihrer Einwilligung mit. Vor dem nächsten Termin melden wir uns von allein.

Was gilt für Sie?

Entscheidend ist, ob Pflegegeld fließt. Anspruch haben Sie aber schon ab Pflegegrad 1.

Pflicht

Sie bekommen Pflegegeld

Pflegegrad 2 bis 5 — auch zusammen mit einem Pflegedienst

Ein Besuch pro Halbjahr ist vorgeschrieben, sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Bei Pflegegrad 4 und 5 dürfen Sie zusätzlich jedes Quartal einen Termin abrufen.

Freiwillig

Sie bekommen kein Pflegegeld oder haben Pflegegrad 1

Nur Pflegedienst (Sachleistung) oder Pflegegrad 1

Kein Pflichttermin. Sie haben aber Anspruch auf einen Besuch pro Halbjahr — kostenfrei über die Pflegekasse.

Freiwillig, aber wertvoll

Viele Familien nehmen Leistungen nicht in Anspruch, weil niemand sie darauf hinweist. Genau das ist unsere Aufgabe.

Wir prüfen, was Ihnen zusteht

Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel, Zuschüsse für den Umbau — wir gehen Ihren Anspruch Punkt für Punkt durch.

Wir holen mehr aus Ihrer Pflegekasse

Budgets clever kombinieren statt verfallen lassen. Und wenn der Pflegegrad nicht mehr passt, sagen wir es Ihnen — inklusive Weg zur Höherstufung.

Wir verbessern die Versorgung

Pflegetechniken, Sturzrisiken, Medikamente, Überlastung der Angehörigen — wir schauen hin, bevor daraus ein Notfall wird.

Sie wissen nicht, wann Ihr Besuch fällig war? Wir schauen für Sie nach.

Was Sie vorbereiten können

  • Bescheid der Pflegekasse, falls vorhanden
  • Liste der Medikamente
  • Ihre Fragen — gern aufgeschrieben
  • Wenn möglich: eine zweite Person dabei

Nichts davon ist Pflicht. Auch ohne Unterlagen kommen wir gut ins Gespräch.

Häufige Fragen

Ist der Besuch eine Kontrolle?

Nein. Wir beraten und dokumentieren, dass der Besuch stattgefunden hat — wir bewerten nicht Ihre Pflege.

Was passiert, wenn ich den Besuch versäume?

Die Pflegekasse erinnert Sie in der Regel schriftlich. Reagieren Sie darauf, sonst kann das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall gestrichen werden. Melden Sie sich bei uns — wir holen den Termin zeitnah nach.

Muss die pflegebedürftige Person dabei sein?

In der Regel ja, denn der Besuch findet in ihrem Wohnumfeld statt. Angehörige sind ausdrücklich willkommen.

Wird dabei der Pflegegrad überprüft?

Der Besuch ist keine Begutachtung. Wenn wir aber sehen, dass der Aufwand deutlich gestiegen ist, halten wir das fest und weisen auf eine neue Begutachtung hin — daraus kann eine Höherstufung werden.

Beraten Sie auch zum Pflegegrad-Antrag?

Unser Angebot ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3. Für Anträge und die Pflegeberatung nach § 7a ist Ihre Pflegekasse zuständig — wir sagen Ihnen, wohin.

Fragen zu Ihrer persönlichen Pflegesituation?

Unsere Pflegeberater:innen nehmen sich Zeit für Ihre Situation — kostenfrei und unverbindlich.

Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

Beratungstermin anfragen