Entscheidend ist, ob Pflegegeld fließt. Anspruch haben Sie aber schon ab Pflegegrad 1.
Pflicht
Sie bekommen Pflegegeld
Pflegegrad 2 bis 5 — auch zusammen mit einem Pflegedienst
Ein Besuch pro Halbjahr ist vorgeschrieben,
sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Bei Pflegegrad 4 und 5 dürfen Sie zusätzlich
jedes Quartal einen Termin abrufen.
Freiwillig
Sie bekommen kein Pflegegeld oder haben Pflegegrad 1
Nur Pflegedienst (Sachleistung) oder Pflegegrad 1
Kein Pflichttermin. Sie haben aber Anspruch auf
einen Besuch pro Halbjahr — kostenfrei über
die Pflegekasse.
Freiwillig, aber wertvoll
Viele Familien nehmen Leistungen nicht in Anspruch, weil niemand sie darauf hinweist. Genau das
ist unsere Aufgabe.
Wir prüfen, was Ihnen zusteht
Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel, Zuschüsse für den Umbau —
wir gehen Ihren Anspruch Punkt für Punkt durch.
Wir holen mehr aus Ihrer Pflegekasse
Budgets clever kombinieren statt verfallen lassen. Und wenn der Pflegegrad nicht mehr passt,
sagen wir es Ihnen — inklusive Weg zur Höherstufung.
Wir verbessern die Versorgung
Pflegetechniken, Sturzrisiken, Medikamente, Überlastung der Angehörigen — wir schauen hin,
bevor daraus ein Notfall wird.